Regelflurbereinigungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG
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Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
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Unternehmensflurbereinigung
Ist für ein Unternehmen/Vorhaben wie z.B. Autobahnbau oder Errichtung einer Talsperre die Bereitstellung von ländlichen Flächen im großen Umfang notwendig dann bietet sich als milderes Mittel zu Enteignung ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren an. Somit kann der Landverlust auf einen Kreis von Eigentümern verteilt werden sowie Nachteile für die allgemeine Landeskultur verringert werden.
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren – BZV
Sind für die Neueinteilung keine Wegebaumaßnahmen notwendig und ist der Umfang der Teilnehmer gering so eignet sich das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren.
Freiwilliger Landtausch – FLT
Der Freiwillige Landtausch nach §103 ff. FlurbG ist ein behördlich geleitetes Verfahren zum freiwilligen Tausch von Flurstücken zur Verbesserung der Agrarstruktur oder aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Waldflurbereinigung – Flurbereinigung im Wald
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