Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens

Gibt es Erkenntnisse das in  einem Gebiet die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahren angeraten ist werden durch die zuständige (obere) Flurbereinigungsbehörde erste örtliche sowie fachliche Erkundungen eingeholt und Arbeitskreise durchgeführt. Ist das objektive Interesse der voraussichtlichen Beteiligten gegeben wird das Verfahren voraussichtlich angeordnet.


Neugestaltungsgrundsätze

Mit den Neugestaltungsgrundsätzen (synonym: 38er Grundsätze) legt die (obere) Flurbereinigungsbehörde die allgemeinen Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung des Verfahrensgebietes fest. Dabei stellt die zuständige Behörde mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung, den beteiligten Behörden und Organisationen, insbesondere den von der zuständigen landwirtschaftlichen Behörde bestellten Fachberatern für Flurbereinigung das benehmen her.


Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan


Wertermittlung

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Vorläufige Besitzeinweisung

Im Rahmen der Verfahrensbeschleunigung wird geprüft, ob es zielführend ist bereits vor dem Eintritt des neuen Rechtszustandes die Teilnehmer vorläufig in den Besitz ihrer neuen Grundstücke einzuweisen. Dieser Verfahrensschritt ist optional.

Flurbereinigungsplan


Ausführungsanordnung

Ist der Flurbereinigungsplan unanfechtbar geworden so kann mit der Ausführungsanordnung die Ausführung der im Flurbereinigungsplan vorgesehenen Regelungen zu einem in dem Verwaltungsakt definierten Stichtag durchgeführt werden.


Berichtigung der öffentlichen Bücher

Berichtigung der öffentlichen Bücher

Nach Eintritt des neuen Rechtszustandes wird die Überarbeitung aller


Schlussfeststellung