Wiederherstellung Verfahrensgrenze
Vermessung der Gewannen
Definition Gewanne: Gewannen sind zusammenhängende Flächen, die in der Natur durch erkennbare Außengrenzen umgeben sind. Eine Gewanne besteht aus einer Vielzahl von Flurstücken mit mehreren Eigentümern und kann von einem oder mehreren Landwirten bewirtschaftet werden
Gewannentypen: Wege, Ortslage, Wege, Wald, Grünland, Acker ….
Ortslagenvermessung
Die im Rahmen der Wunschtermine in der Ortslage (Ortslagenverhandlung) festgehaltenen
Aufnahme einzelner Nutzungen
Setzen von Vermessungszeichen an neuen Grenzen
Rechtliche Grundlagen
§ 2 SächsVermKatG
§ 56 Flurbereinigungsgesetz
Vor der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes hat die Flurbereinigungsbehörde, soweit erforderlich, die Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes sicherzustellen. Sie hat erforderliche Grenzanerkennungen durch die Eigentümer der an das Gebiet grenzenden Grundstücke aufzunehmen. Die Grenzanerkennungen können durch Bestimmungen des Flurbereinigungsplanes ersetzt werden, durch die die Grenze des Flurbereinigungsgebietes festgelegt wird.