Maßnahmenkonzept – von der Idee zur umgesetzten Baumaßnahme

Konzeptionsphase

Durch den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft werden die Ideen aus dem Arbeitskreis, Teilnehmerversammlung und Vorgaben aus den Neugestaltungsgrundsätzen gesammelt und aufgearbeitet.

Planungsphase

Für jede der Maßnahmen wird eine Planung Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellt. Je nach Umfang werden hierfür Planer beauftragt.

Durch fortwährende Gegenüberstellung der Planwerte und der aufgeklärten Beiträge zzgl. Kostenbeteiligung Dritter wird die finanzielle Machbarkeit geprüft. Bei Überschreitung des Budgets sollte das Maßnahmenkonzept überdacht und / oder im Rahmen einer Teilnehmerversammlung der aufgeklärte Beitrag angepasst werden.

Genehmigungsphase

Der durch den Vorstand aufgestellte Wege- und Gewässerplan wird den Trägern öffentlicher Belange (TöB) einschließlich der landwirtschaftlichen Berufsvertretung in einem Anhörungstermin zu erörtert. Eventuelle Einwendungen gegen den Plan müssen zur Vermeidung des Ausschlusses in dem Anhörungstermin vorgebracht werden. Mit einigen ausgewählten TöB wird die Genehmigungsfähigkeit der Maßnahmen im Rahmen von vorgezogenen Terminen (Grün-, Blau-, Schwarztermin) vorabgestimmt. Ist im Ergebnis des Anhörungstermins davon auszugehen, dass mit Einwendungen nicht zu rechnen ist oder Einwendungen nicht erhoben oder nachträglich ausgeräumt wurden kann der Plan ohne vorherige Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens genehmigt werden. Andernfalls erfolgt eine Feststellung des Planes.

Umsetzungsphase

Mit dem plangenehmigten bzw. planfestgestellten Wege- und Gewässerplan kann die Teilnehmergemeinschaft mit dessen Umsetzung beginnen.. Durch den Vorstand wird eine Zeitkette erarbeitet in welchen Jahresscheiben die Maßnahmen realisiert werden sollen. Dabei wird neben der Verfügbarkeit von Eigen- und Fördermitteln auch auch der unterjährigen Nutzung der betroffenen Flächen Rechnung getragen. Im Rahmen von Teilnehmerversammlungen werden die Teilnehmer über den Fortschritt fortlaufend auf dem Laufenden gehalten. Wird die Maßnahme nicht in Eigenleistung durch die Teilnehmer realisiert muss dies durch beauftrage Dritte umgesetzt werden. Durch öffentliche Ausschreibung oder je nach Schwellwert auch mittels beschränkter Ausschreibung oder freihändiger Vergabe wird der wirtschaftlichste Unternehmer gefunden und anschließen beauftragt.

Abrechnung

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