Eigentümernachweis
Der Eigentümernachweis stellt dem im betroffenen Grundbuch vorliegenden Eigentumsstand dar. Besitzt ein Eigentümer mehrere Grundbuchblätter im im Verfahrensgebiet so werden diese unter einer Grundbuchstelle zusammengefasst abgebildet. Im Beispiel besitzt Max Mustermann neben dem Grundbuchblatt 123 noch das Grundbuchblatt 234. Es werden nur Grundbuchblätter zusammengeführt die exakt die selben Eigentümer aufweisen. Hat Max Mustermann mit seiner Frau noch ein weiteres gemeinsames Grundbuch so wird dies unter einer separaten Nummer geführt.
Forderungsnachweis
Der Forderungsnachweis führt jedes Flurstück des dem Auszug zu Grunde liegenden zusammengeführten Grundbuchs auf. Für jedes Flurstück – also jedes Einlageflurstück – sind für die Einlage, Abzug und Forderung jeweils Fläche und die Wertverhältniszahl (WVZ) aufgeführt. Die Forderung entspricht der Einlage unter Berücksichtigung des Abzugs. Jeder Teilnehmer hat den Anspruch für seine Forderung wertgleich abgefunden zu werden.
Abfindungsnachweis
Abfindungsflurstücke
Mehr- und Minderausweisungen
Gegenüberstellung des alten und neuen Besitzes
Abkürzungen
Gmkg – Gemarkung
Eine Gemarkung ist eine Gruppierung von mehreren i.d.R. an einander angrenzenden Flurstücken im Liegenschaftskatasters.
WVZ – Wertverhältniszahl
WVZ= WZ * Fläche / 10 m²
WZ – Wertzahl
DWZ – Durchschnittswertzahl
DWZ= Summe ( WVZ / Fläche * 10 m²