Defintion
Gewannen sind zusammenhängende Flächen, die durch in der Natur erkennbare Außengrenzen abgegrenzt sind. Eine Gewannengrenze bedingt im neuen Stand eine Flurstücksgrenze.
Arten von Gewannen
Wegegewannen
Vorhandene Wege-/Straßenanlagen der unterschiedlichsten Träger und Plangewannen für neutrassierte Wege aus dem Wege- und Gewässerplan.
Gewässergewannen
Vorhandene Gewässer und Vorflutgräben der unterschiedlichsten Träger und Plangewannen für geplante wassertechnische Anlagen im Wege- und Gewässerplan.
Waldgewanne
Ortslagengewannen
Nach Anhörung der Ortslageneigentümer wird unter Berücksichtigung eventueller Abgrenzungsatzungen, Bebaungsplänen, Flächennutzungspläne die Abgrenzung zwischen Orts-/Feldlage vorgenommen. In einigen Verfahren wird für jede Ortslagenverhandlung eine Gewanne angelegt, so dass die Ortslage sich durch eine Vielzahl von „Ortslagengewannen“ bildet. Diese Herangehensweise hat den Vorteil das die neuen Flurstücke in der Ortslage schon frühzeitig eine eineindeutige“Flurstücksnummer“ haben und deren Fläche technisch einfacher zu ermitteln ist.
Gewanne außerhalb
Bei langgestreckten Gewässer- oder Straßenflurstücken sowie manchmal bei Hufeflurstücken werden Teile davon abgeteilt die aus Sicht der Bodenordnung uninteressant sind.
Abfindungsgewannen
Gewannenkonzept
Das Gewannenkonzept wird nach Anhörung der Flächeneigentümer welche Eigentum mit bedingten Abfindungen besitzen aufgestellt. Dies sind:
- Ortslagenbesitzer
- Verkehrsanlagen
- Bahnanlagen
- Wasser ( Fließgewässer, Stehende Gewässer)
Das Gewannenkonzept umschreibt welche Arten von Gewannen unterschiedenen werden und nach welchen Kriterien diese abgegrenzt werden.