Kategorie: Verfahrensarten
Unternehmensflurbereinigung
Freiwilliger Landtausch – FLT
Der Freiwillige Landtausch nach §103 ff. FlurbG ist ein behördlich geleitetes Verfahren zum freiwilligen Tausch von Flurstücken zur Verbesserung der Agrarstruktur oder aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren – BZV
Gesetzliche Regelungen
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren
Gesetzliche Grundlagen