Im Rahmen der Wunschtermine werden mit jedem Beteiligtem Gespräche geführt. Ziel ist es ein möglichst allumfassendes Bild von den Vorstellungen jedes Teilnehmers zu erhalten.
Im § 47 Flurbereinigungsgesetz ist der Abzug, den alle Teilnehmer eines Flurneuordnungsverfahren für die Herstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen aufbringen müssen, geregelt. Verringert wird dieser Betrag durch: unter den …